Rassistische Gesänge in einem Nobelclub auf Sylt haben für Entsetzen gesorgt. Für die Beteiligten haben sie Konsequenzen, gegebenenfalls auch arbeitsrechtlich. Darauf gehen Britta und Maraike in dieser Episode ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Darüber hinaus steht der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Raum. Wie haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden? Und welche Rolle könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 spielen? Weil die Namen und Arbeitgeber öffentlich wurden, sind die Beteiligten an den Pranger gestellt. Auch hier gibt es eine strafrechtliche Dimension. Diese Episode ist bemüht um eine juristisch-fachliche Einordnung. Am 9. Juni ist Europawahl. Stimmen Sie für Toleranz, Offenheit und Vielfalt.
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